Martin Stephenson Collective Force
CD, 2002

Herstellungsland Großbritannien
Veröffentlichungs-Jahr 2002
Zeit k.A.
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. Eigenproduktion / FORCECD001
Musikrichtung Singer/Songwriter/Liedermacher
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Titel Zeit Besonderheit
1. Orange Is The Colour Of Joy
2. The Sun's Coming Out
3. All Ways Us
4. Highland Bossanova
5. Home
6. Walking In The Dark
7. Summer's Gone
8. Orange Is The Colour Of Joy (Backini Remix)
9. Blind Man's Blues
10. Time For Jesus
11. Robert Smith Wright In Prison
12. Toodle Oodle Ooh
13. Every Step Of The Way
14. Collective Force
15. Long Forgotten
16. Sounds Of The Garden
17. Baba Num Sana
18. Spirit Song
19. Rowan Berries
20. Henry Fosebrook And The Woodland Orchestra

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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