Marilyn Manson Ain't A Saint
CD, 2003, Bootleg, Live

Herstellungsland Unbekannt
Veröffentlichungs-Jahr 2003
Zeit 76:05
EAN-Nr. 03092003039
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. Pablo Records / P.rec 39
Musikrichtung Metal
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
2 (1 privat) 1 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 76:05  
1. Intro 1:06 L
2. Disposable Teens 3:10 L
3. Irresponsible Hate Anthem 3:37 L
4. Great Big White World 5:28 L
5. Rock Is Dead 3:28 L
6. Mobscene 3:31 L
7. Tainted Love 3:23 L C
8. Para-Noir 6:17 L
9. Dope Show 3:55 L
10. (S)Aint 3:56 L
11. Doll Dagga Buzz Buzz Ziggety Zag 4:20 L
12. Sweet Dreams 7:03 L C
13. Fight Song 3:31 L
14. Beautiful People 4:52 L
15. Another Brick In The Wall Pt. 2 4:16 B C
16. Five To One 3:03 B C
17. Sick City 2:03 B C
18. Working Class Hero 3:39 B C
19. Come Together 1:27 B L C
20. Surrender 4:00 B L C

Infos

Recoeded Live Rock am Ring Festival, Nürburgring, June 08, 2003

"Tainted Love" im Original von "Gloria Jones"
"Sweet Dreams" im Original von "Eurythmics"
"Another Brick In The Wall Pt. 2" im Original von "Pink Floyd"
"Five To One" im Original von "The Doors"
"Sick City" im Original von "Charles Manson"
"Working Class Hero" im Original von "David Bowie"
"Come Together" im Original von "The Beatles"
"Surrender" im Original von "Cheap Trick"

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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