Cher + Whitney Houston + Mariah Carey Privat Edition - Der Premium Mix - 3 Queens
Split-CD, 1999, Bootleg, Remix

Herstellungsland Europäische Union
Veröffentlichungs-Jahr 1999
Zeit 69:37
EAN-Nr. 013491101422
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Unbekannt / nicht vorhanden
Musikrichtung Pop: Pop-Rock
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Künstler/Band Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 69:37  
1. Cher Premium-Mix 24:09
2. Whitney Houston Premium-Mix 30:23
3. Mariah Carey Premium-Mix 15:05

Infos

Cher:
Believe - Runaway - All Or Nothing - Taxi Taxi - We All Sleep Alone - Strong Enough - Love Is The Groove - Power

Whitney Houston:
I Belong To You - Saving All My Love For You - Lover For Life - My Name Is Not Susan - All The Man That I Need - We Didn't Know (Duett with Stevie Wonder) - Take
Good Care Of My Heart (Duett with Janet Jackson) - Anymore - Who Do You Love - I Wanna Dance with Somebody (Who Loves Me) - So Emotional - Thinking About
You - How Will I Know

Maria Carey:
Sweetheart - Honey - Dreamlover - Fantasy - Someday - Emotions


Die EAN-Nummer dürfte frei erfunden sein und keine weitere Bedeutung haben.

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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