Manfred Mann Ragamuffin Man
7", 1969, Mono

Herstellungsland Großbritannien
Veröffentlichungs-Jahr 1969
Zeit k.A.
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Fontana / 267 934 TF
Musikrichtung Rock
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
7"
Track Titel Zeit Besonderheit
A 1. Ragamuffin Man
B 2. A "B" Side

Infos

Varianten mit gleicher Katalognummer:
Unterschied zu DS 49126:
- Dort deutsche Pressung mit deutschem, schwarzem Fontana-Label.

Katalognummer:
Abweichende Katalognummer auf dem Label: TF 1013

Herstellungsland:
Matrize: "420"
(Zum Zeitpunkt der Herstellung als alleinstehende Ziffernfolge nur genutzt von Phonodisc Ltd. ansässig in Chingford/Walthamstow, Greater London. Auch die übrige Matrize ist eindeutig diesem Werk zuzuordnen.)

Identifikationsmerkmale:
Matrize, gestanzt (Seite A): [267934 1F//1 420]; [119]
Matrize, gestanzt (Seite B): [267934 2F//1 420]; [118]

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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