Madonna Special DJ Remixes, Vol. 2
CD, Bootleg, Remix

Herstellungsland Unbekannt
Veröffentlichungs-Jahr unbekannt
Zeit 72:43
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. Unbekannt / MDJ2
Musikrichtung Pop: Dancefloor
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 72:43  
1. Take A Bow [In Da Soul Extended Mix] 7:21
2. Erotica [In My Jeep Kenlou B-Boy Remix] 6:42
3. Secret [Junior's All In One Mix] 10:13
4. Deeper And Deeper [Reproduct Mix] 6:32
5. Bedtime Story [Junior's Extra Sound Factory Remix] 5:05
6. Human Nature [Runaway Bottom Heavy Club Remix] 8:35
7. Goodbye To Innocence [Just Say Roe Version] 4:54
8. Vogue [Revenge Of The Girl With An Attitude Remix] 4:02
9. Canadian Megamix 14:16
10. Supernatural [Original Arms House Mix] 5:03

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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