Made Up Megamix - Vol. 1
12", 1989

Herstellungsland Niederlande
Veröffentlichungs-Jahr 1989
Zeit k.A.
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Made Up Records / MUR 712
Musikrichtung Pop: Synth Pop
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
1 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
12"
Track Künstler/Band Titel Zeit Besonderheit
A 1. Koto Dragon's Legend
A 2. Rygar Star Tracks
A 3. Gina Let Me Free
A 4. Jackie Touche Watch Out
A 5. Claudia T. Dance With Me
A 6. Sauvage Do You Want Me
A 7. Koto Dragon's Legend
B 8. Gina Let Me Free
B 9. Rygar Star Tracks
B 10. Jackie Touche Watch Out
B 11. Claudia T. Dance With Me
B 12. Sauvage Do You Want Me
B 13. Sheila Stewart It's You

Infos

Es handelt sich um einen Megamix
Seite A: [The Vocal Mix] 8:15 Minuten
Seite B: [The Vocoder Mix] 10:28 Minuten

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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