Mach 'nen Bogen Um Die Drogen!
LP, 1980

Herstellungsland Deutschland
Veröffentlichungs-Jahr 1980
Zeit 44:07
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Tonstudio Zuckerfabrik, Stuttgart / nicht vorhanden
Musikrichtung Singer/Songwriter/Liedermacher
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
4 1 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
LP
Track Künstler/Band Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 44:07  
A 1. Jutta Weinhold Teddy 8:00
A 2. Jens-Uwe Bartholomäus Drogenlied 2:06
A 3. Quannah Parker Frank Der Harte? 3:48
A 4. Markus Küpper Drogenlied 4:49
A 5. Helmut Kergel & Schülerband Alkohol 2:55
B 6. Peter Seum Keep Cool 2:08
B 7. Susanne Orwat & Hanno Seifert Sister Morphine 8:15
B 8. Rainer Tscheu & Die Gruppe Kontrollverlust Feuer + Glut 5:03
B 9. Jeny Behrendt Fassaden 2:48
B 10. Christof Stählin Fliegenpilz 4:15

Infos

Aufnahme: Dierks Studios, Stommeln im Juli 1979
Mischung: Paragon-Studio, Berlin
Überspielung: Schallplatten-Schneidetechnik Brüggemann, Frankfurt
Herausgeber: Senator für Familie, Jugend und Sport, Berlin mit Unterstützung der Bundesanstalt für Angestelltenversicherung (BfA) Berlin
Mit vierseitigem Textblatt

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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