Lynne Kieran Supernatural Thing
Single-CD, 1994, Digipak

Herstellungsland Österreich
Veröffentlichungs-Jahr 1994
Zeit 18:04
EAN-Nr. 9004705779026
Label/Labelcode uptight / LC 4722
Plattenfirma/Katalog-Nr. GIG Records (Austria) / Markus Spiegel Ges. m. b. H. / GIG/UPTIGHT 777 902
Musikrichtung Soul/R&B
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
Single-CD
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 18:04  
1. Supernatural Thing [Electrifying] 4:37
2. Supernatural Thing [Mystifying] 4:34
3. Supernatural Thing [Satisfying] 4:22
4. Supernatural Thing [For Real] 4:31

Infos

Matrizen-Angaben (von Labelseite lesbar): 777902 12 DADC AUSTRIA [Logo] [Barcode]
Keine SID-Codes vorhanden
Rights Society: AUSTRO MECHANA
Tracklängen: Windows Media Player

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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