Louis Armstrong July 4, 1900-July 6, 1971
2-LP, 1971, Compilation, Gatefold

Herstellungsland Großbritannien
Veröffentlichungs-Jahr 1971
Zeit k.A.
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. RCA / Victor / DPM 2017 (VPM 6044)
Musikrichtung Jazz
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
LP 1
Track Titel Zeit Besonderheit
1. You'll Wish You'd Never Been Born
2. Hustlin' And Bustlin' For Baby
3. Sittin' In The Dark
4. He's A Son Of The South
5. Some Sweet Day
6. Honey, Don't You Love Me Anymore
7. Mississippi Basin
8. Tomorrow Night
9. Dusky Stevedore
10. A Song Was Born
11. Lovely Weather We're Having
12. Please Stop Playing Those Blues, Boys
13. Ain't Misbehavin'
14. Pennies From Heaven
15. Save It, Pretty Mama
16. Rain, Rain
17. I Never Saw A Better Day
LP 2
Track Titel Zeit Besonderheit
1. I Wonder Who
2. Don't Play Me Cheap
3. Linger In My Arms A Little Longer, Baby
4. Whatta Ya Gonna Do
5. Joseph 'n His Brothers
6. No Variety Blues
7. Back O'town Blues
8. Blues In The South
9. I Want A Little Girl
10. Sugar
11. The Blues Are Brewin'
12. Endie
13. I Believe
14. Why Doubt My Love
15. You Don't Learn That In School
16. Fifty-Fifty Blues
17. Someday You'll Be Sorry

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

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Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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