Lokua Kanza Toyebi Te
CD, 2002, Digipak

Herstellungsland Deutschland
Veröffentlichungs-Jahr 2002
Orig. Release 2001
Zeit 49:32
EAN-Nr. 044001685323
Label/Labelcode EmArcy / LC 00699
Plattenfirma/Katalog-Nr. Yewo Music / 016853-2
Musikrichtung Jazz: Fusion
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
2 (1 privat) 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 49:32  
1. Tika Ngai 2:30
2. Ndagukunda Tshane 4:17
3. Etre Heureux 0:31
4. Le Bonheur Il Suffit D'une Phrase (Gib Mir Ein Wunder) 3:24
5. Mbiffe 4:02
6. Nkolo Okosunga 3:39
7. Good-Bye 4:10
8. Kumbo 2:52
9. Na Mileli 3:38
10. Toyebi Té 1:17
11. Mboka 3:29
12. Come Back To Me 3:26
13. Mbana Mboye 1:02
14. Baselombo 3:34
15. Je N'ai Pas Choisi 4:09
16. Kumisaka Nkolo 3:32

Infos

Identifikation:
[LC 00699]
[Label: Emarcy Records]
[Innenring: 00440 016 853-2 01 + 51237773, Barcode (aussen); +A, Made in Germany by Universal M & L (innen)]
[SID-Code CD-Master: IFPI L002 (außen)]
[SID-Code Presswerk: IFPI 01** (innen)]
[Katalog-Nr. / Matrize (CD-Aufdruck): 016 853-2]
[Rechtegesellschaft: BIEM/MCPS/SDRM/SACEM/SACD/SGDL]
[Release / Copyright: ℗ 2002 Yewo Music | © 2002 Yewo Music]
[Herstellungsland: SID-Code Presswerk + Prägung Innenring; CD-Aufdruck abweichend (Made in the EU)]
[Hersteller: Universal Manufacturing & Logistics GmbH]
[Tracklängen: Software]
[Digipak: 3-teilig. Innen: 3-teilig. Innen: Artwork, Danksagungen, Liner-Fotos (Farbe, unterschiedliche Formate), CD-Halter (transparent) darunter: Liner-Foto (Farbe, ganzseitig)]
[Booklet: kein Booklet]
[Sonstiges: ]
[ANMERKUNG: Titel von Track 4 erscheint im Backcover mit deutschem Namen, in der Trackliste der CD jedoch, mit einem Titelnamen in französisch]

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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