Locus Horrendus + Booby Trap + T.I.T. Mosh It Up
Split-CD, 1996

Herstellungsland Portugal
Veröffentlichungs-Jahr 1996
Zeit k.A.
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. Fast 'n' Loud / FL010
Musikrichtung Hardcore
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Künstler/Band Titel Zeit Besonderheit
1. Locus Horrendus Amor Sincero
2. Booby Trap Hi!
3. T.I.T. Mosca Diet
4. Locus Horrendus Inadventerly Massacre
5. Booby Trap One Land
6. Booby Trap Fuck Censorship
7. Booby Trap Lie & Hide (The Game Of Justice)
8. Booby Trap Hate Of A Son
9. Booby Trap Minds Manipulation
10. Booby Trap Hiv Kills
11. Booby Trap Peace For A Change
12. Booby Trap Grow Up
13. Booby Trap Sit, Watch And Do Nothing
14. Booby Trap The Gutter
15. T.I.T. Violencia Aberta
16. T.I.T. Miseria
17. T.I.T. Atencao
18. T.I.T. O.K.!!!
19. T.I.T. Ultra-Feto
20. T.I.T. Psicodistorcao

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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