Liz Mitchell Sings The Hits Of Boney M.
CD, 2005

Herstellungsland Großbritannien
Veröffentlichungs-Jahr 2005
Zeit 59:52
EAN-Nr. 5060002260081
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. Dove House Records / DHR0011
Musikrichtung Pop
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 59:52  
1. No Woman No Cry 3:39 C
2. Brown Girl In The Ring 3:21 C
3. Mary's Boy Child 3:15 C
4. Somewhere In The World 4:30 C
5. Rivers Of Babylon 4:05 C
6. Sunny 3:50 C
7. Ribbons Of Blue 4:33 C
8. Still I'm Sad 5:03 C
9. Heart Of Gold 3:27 C
10. Mandela 4:12 C
11. Where Did You Go? 3:58 C
12. Time To Remember 4:18 C
13. Somewhere (West Side Story) 3:40 C
14. Want You To Sleep 3:53 C
15. Let It Be 4:08 B C

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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