Lightnin' Hopkins Lightnin'
LP, 2017, Limited Edition, Nummeriert, Re-Release, Remastered, 200 Gramm Vinyl

Herstellungsland USA
Veröffentlichungs-Jahr 2017
Orig. Release 1960
Zeit k.A.
EAN-Nr. 753088101939
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Analogue Productions / APRJ 1019
Musikrichtung Blues: Country Blues
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
LP
Track Titel Zeit Besonderheit
A 1. Automobile Blues
A 2. You Better Watch Yourself
A 3. Mean Old Frisco
A 4. Shinin' Moon
A 5. Come Back Baby
B 6. Thinkin' Bout An Old Friend
B 7. The Walkin' Blues
B 8. Back To New Orleans
B 9. Katie Mae
B 10. Down There Baby

Infos

Replik der original "Prestige Bluesville ‎– BV-1019"
Aus der Analogue Productions The Prestige Stereo Serie
Mit "Deep Groove" (tiefer Pressring) im Label
Mit Faltblatt zur Serie
Nur die allerersten Exemplare hatten eine Nummerierung

Weder EAN noch Katalog-Nr. auf Cover (Replik des Originals) sondern nur auf Folienaufkleber
Keine Spielzeiten angegeben

Matrize
Seite 1: PRLP-1019-A KG@CA QRP KEVIN GREY
Seite 2: PRLP-1019-B QRP KEVIN GREY

Folienumschnitt durch Kevin Gray bei Cohearent Audio [Matrize: KPG@CA bzw. KEVIN GRAY]
Pressung bei Quality Record Pressings (QRP) in den USA

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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