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Herstellungsland | Deutschland |
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Veröffentlichungs-Jahr | unbekannt |
Zeit | k.A. |
EAN-Nr. | nicht vorhanden |
Label/Labelcode | nicht vorhanden |
Plattenfirma/Katalog-Nr. | Polydor / 249 058 |
Musikrichtung | Schlager |
Sammlungen | Gesucht | Flohmarkt |
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1 | 0 | 0 |
LP | ||||
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Track | Künstler/Band | Titel | Zeit | Besonderheit |
A 1. | Kurt Edelhagen | Goody-Goody/ Sweet Sue | ||
A 2. | Horst Wende | Night And Day | ||
A 3. | James Last | La Bamba | ||
A 4. | Max Greger | Moon River | ||
A 5. | Erwin Halletz | Perfidia | ||
A 6. | Henry Loges | Singin' In The Rain | ||
A 7. | Werner Müller | Stardust | ||
B 8. | Roberto Delgado | Rumba Tambah | ||
B 9. | Bert Kaempfert | Bye, Bye, Blues | ||
B 10. | Aime Barelli | Bel Ami | ||
B 11. | Alfred Hause | Schwarze Augen (Ojos Negros) | ||
B 12. | Helmut Zacharias | April In Paris | ||
B 13. | Willy Berking | Anema E Core (Ewige Liebe) | ||
B 14. | Barnabás von Géczy Und Sein Orchester | Puszta-Fox | ||
B 15. | Ricardo Santos | Domino |
Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten
Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.
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