Lee Morgan City Lights
LP, 2006, Mono, Re-Release, Remastered, 200 Gramm Vinyl

Herstellungsland USA
Veröffentlichungs-Jahr 2006
Orig. Release 1958
Zeit 37:09
EAN-Nr. 601704157511
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Classic Records, Inc. / BN 1575-MONO-200G
Musikrichtung Jazz: Hard Bop
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
LP
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 37:09  
A 1. City Lights 5:43 I
A 2. Tempo De Waltz 6:21 I
A 3. You're Mine You 5:59 I
B 4. Just By Myself 9:22 I
B 5. Kin Folks 9:44 I

Infos

Replik der original "Blue Note ‎– BLP 1575"
kein Hinweis auf die herausgebende Plattenfirma "Classic Records" auf Cover oder Label
kein EAN auf Cover sondern nur auf Folienaufkleber, ebenso die Katalog-Nr.
keine Spielzeiten angegeben

Matrize
Seite 1: BN • LP 1575-A BG
Seite 2: BN • LP 1575-A BG

BG = Folienumschnitt durch Bernie Grundman
200 GRAM QUIEX SV-P Pressung bei RTI

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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