Led Zeppelin III
CD, 1997, Re-Release, Remastered

Herstellungsland Indien
Veröffentlichungs-Jahr 1997
Orig. Release 1970
Zeit 42:42
EAN-Nr. 075678267826
Label/Labelcode ATLANTIC / LC 0121
Plattenfirma/Katalog-Nr. Atlantic Recording Corporation / WEA International Inc. / 7567-82678-2
Musikrichtung Rock: Blues Rock, Folk Rock, Hardrock, Progressive Rock
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 42:42  
1. Immigrant Song 2:23
2. Freinds 3:54
3. Celebration Day 3:28
4. Since I've Been Loving You 7:24
5. Out On The Tiles 4:05
6. Gallow's Pole 4:56
7. Tangerine 2:57
8. That's The Way 5:37
9. Bron Y-Aur Stomp 4:16
10. Hats Off To (Roy Harper) 3:42

Infos

Folgende Tracks sind Traditionals:
"Gallows Pole" (Originaltitel: The Maid Freed From The Gallows)
"Hats Of To (Roy) Harper"

Dies ist eine Version, die wohl auch vom Layout des Back-Covers her - z.B. im Satz: "PRODUCED BY JIMMY PAGE" einzeilig - speziell angefertigt wurde. Dieses Layout war bei anderen Versionen nicht aufzufinden.
Die Vorderderseite der Covereinlage selbst enthält einen Aufkleber (➝ Teil des Covers), der von der Indian Music Industry stammt. Dies ist ein Ableger der International Federation of the Phonographic Industry (IFPI). Jene Verbände überprüfen Musiklizenzen.
Die Innenseite des Booklets enthält, wie viele andere Auflagen auf CD die Innenseite des Gatefolds - siehe diesen Datensatz auf Bild Nr. 3

Herstellungsland laut CD-Label, durch Pressdaten auf Innenring bestätigt:
Presswerk-SID-Code (innen): IFPI F5**
Mastering-SID-Code (außen): IFPI L471
Matrix-Nr.: LED ZEPPELIN III 13862 | MULTIMEDIA FRONTIERS LIMITED | Mastering-SID-Code
Presswerk: Multimedia Frontiers Ltd.

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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