Led Zeppelin Archives 1970-1972 - Hammer Of Gods Volume 2
CD, 2010, Bootleg, Compilation

Herstellungsland Russland
Veröffentlichungs-Jahr 2010
Zeit 75:24
EAN-Nr. 4943674070190
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Bootleg World Records Ltd. / DCBY-2139-40
Musikrichtung Rock: Blues Rock, Hardrock, Progressive Rock
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 75:24  
1. Moby Dick 16:24 I L
2. Communication Breakdown 2:31 L
3. Dazed And Confused 9:04 L
4. Baby I'm Gonna Leave You 6:43 L
5. How Many More Times 12:35 L
6. You Shook Me/Stones In My Passway 10:02 L
7. You're Gonna Groove 2:38
8. No Quarter 7:18
9. Stairway To Heaven 8:09

Infos

1: Le Grand Casino De Montreux (Vaud) 7.3.1970
2 - 5: Danish TV Show, 17.3.1969
6: London, 27.6.1969, unusual version
7: Morgan Studios, 25.6.1969
8: alternate extended take, Olympic Studios, May 1972
9: vocal studio-take, February 1972

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

Da Musik-Sammler.de nachwievor von privater Hand administriert, betrieben und bezahlt wird, ist jede Abmahnung ein existenzbedrohendes Risiko. Nach der letzten Abmahnung, die einen 5-stelligen(!) Betrag forderte, sehe ich mich nun gezwungen drastische Maßnahmen zu ergreifen oder die Seite komplett aufzugeben. Daher werden jetzt alle hochgeladenen Bilder der Veröffentlichungen für NICHT-EINGELOGGTE Nutzer verpixelt. Wer einen Musik-Sammler.de Nutzeraccount hat, braucht sich also einfach nur einmal anmelden und sieht wieder alles wie gewohnt.