Laith Al-Deen Was Wenn Alles Gut Geht
2-CD, 2014, Limited Edition, Special Edition, Digi-Book

Herstellungsland Europäische Union
Veröffentlichungs-Jahr 2014
Zeit 118:12
EAN-Nr. 888750178725
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. Sony Music (RCA) / nicht vorhanden
Musikrichtung Pop
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
2 (3 privat) 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD 1
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 56:41  
1. Lass Es Los 4:47
2. Alles Bleibt 4:06
3. Frühling 4:23
4. Was Wenn Alles Gut Geht 3:15
5. Steine 4:46
6. Immer Wieder 5:10
7. Nur Wenn Sie Daenzt 4:34
8. Wo Gehen Wir Hin 4:02
9. Das Kannst Nur Du 4:02
10. Volle Kraft 4:05
11. Wenn Gestern Heute Wär 4:40
12. In Meiner Nähe 4:07
13. Outro 4:44
CD 2
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 61:31  
1. Wenn Gestern Heute Wär (Duett Mit Peter Maffay) 5:06
2. Unversehrt 3:54 B
3. Die Liebe Zum Detail 7:04 L
4. Frühling 6:07 L
5. Fliessende Wasser 7:00 L
6. Dein Lied 6:04 L
7. Lass Es Los 4:57 L
8. Alles An Dir 7:32 L
9. Nur Wenn Sie Daenzt 6:40 L
10. Bilder Von Dir 7:07 L

Infos

Saturn Premium Edition:
Nur bei uns!
Exlusiv mit dem Bonustrack
"Unversehrt"
88875017872

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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