Ladies First - 16 Smash Hits
CD

Herstellungsland Unbekannt
Veröffentlichungs-Jahr unbekannt
Zeit 66:25
EAN-Nr. 9002986565567
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. Trend / CD 156.556
Musikrichtung Pop
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Künstler/Band Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 66:25  
1. Tina Turner You Ain't Woman Enough 2:39
2. Shirley Bassey I Am What I Am 3:06
3. Cher Prisoner 6:18
4. Liza Minnelli Little Do They Know 2:45
5. Kim Carnes To Love Somebody 4:57
6. Beverlee Wallace Oh Happy Day 3:55
7. Lynn Anderson Blue Bayou 3:44
8. Hazel O'Connor We're All Grown Up 3:55
9. Rita Coolidge Bed Of Roses 4:00
10. Gloria Gaynor Only In A Love Song 4:35
11. Donna Summer Back Off Boogaloo 5:28
12. Elkie Brooks The Last Teardrop 3:57
13. Sabrina All Of Me 3:45
14. Anita Ward Ring My Bell 4:30
15. La Toya Jackson Sexual Feeling 5:22
16. Marilyn Monroe Diamonds Are A Girl's Best Friend 3:29

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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