L.T.J. Bukem Presents: Logical Progression
2-CD, 1996

Herstellungsland Großbritannien
Veröffentlichungs-Jahr 1996
Zeit 142:22
EAN-Nr. 042282873927
Label/Labelcode LC 7654
Plattenfirma/Katalog-Nr. Good Looking Records Ltd. / 828 739-2
Musikrichtung Elektronische Musik: Drum & Bass
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD 1
Track Künstler/Band Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 77:46  
1. LTJ Bukem Demons Theme 7:16
2. Chameleon Links 6:41
3. LTJ Bukem Music 8:48
4. PFM One & Only 10:50
5. Aquarius & Tayla Bringing Me Down 7:20
6. PFM Dannys Song 8:36
7. Peshay Vocal Tune 8:07
8. LTJ Bukem Coolin' Out 6:07
9. PFM Western [Conrad Remix] 6:57
10. LTJ Bukem Horizons 7:04
CD 2
Track Künstler/Band Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 64:36  
1. Funky Technicians Airtight [Remix] 8:12
2. Form Form New Element 4:23
3. Frank De Wulf Drum In A Grip [Wax Doctor Remix] 4:52
4. Ils & Solo Solution 5:04
5. JMJ & Flytronix In Too Deep 6:06
6. Seba & Lotek So Long 9:11
7. Photek Pharaoh 5:43
8. DJ Trace After Hours 4:58
9. Universal Groove Therapy 6:02
10. DJ Crystl Mind Games 10:05

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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