Kurt Schwaen Pinocchios Abenteuer
LP, 1974

Herstellungsland DDR
Veröffentlichungs-Jahr 1974
Zeit k.A.
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. Nova / VEB Deutsche Schallplatten / 8 85 054
Musikrichtung Klassik: Oper
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
2 (1 privat) 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
LP
Track Titel Zeit Besonderheit
1. Pinocchios Abenteuer, 1. Teil
2. Pinocchios Abenteuer, 2. Teil

Infos

Oper für Kinder
Text von Wera und Claus Küchenmeister
frei nach dem gleichnamigen Roman für Kinder von Carlo Collodi
Einrichtung für die Schallplatte: Walter Zimmer

Pinocchio: Ute Trekel-Burkhardt, Sopran
Käte Koch, Sprecherin
Geppetto: Werner Haseleu, Bariton
Fee, Grille, alte Frau: Helga Termer, Sopran
Carla Valerius, Sprecherin
Feuerfresser: Konrad Rupf, Baß
Fuchs: Klaus Buron, Baß
Kater: Hans-Peter Schwarzbach, Tenor
Fischer: Helmut Klotz, Tenor
Wolfgang Jacob, Sprecher
Baum: Hermann Christian Polster, Baß
Sprecher der Zwischentexte: Hans-Joachim Hegewald

Mitglieder des Rundfunkchores Leipzig
Choreinstudierung: Horst Neumann
Rundfunk-Unterhaltungs-Orchester Leipzig
Dirigent: Klaus Wiese

Regie: Walter Zimmer

Übernahme vom Staatlichen Komitee für Rundfunk der DDR

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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