Klaus Schulze In Blue
3-CD, 2016

Herstellungsland Deutschland
Veröffentlichungs-Jahr 2016
Orig. Release 2005
Zeit 210:35
EAN-Nr. 885513014320
Label/Labelcode MiG / LC 23370
Plattenfirma/Katalog-Nr. MiG / MIG01432
Musikrichtung Elektronische Musik: Berliner Schule
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
3 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD 1
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 78:25  
1. Into The Blue 15:24
2. Blowin' The Blues Away 20:05
3. Blue Moods 4:29
4. Wild And Blue 35:35
5. Out Of The Blue 2:52
CD 2
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 78:57  
1. Midnight Blue 9:46
2. Return Of The Temple 28:42
3. Blue Spirits 4:30
4. True Blue 1:40
5. Aubade 6:16
6. Kind Of Blue 18:06
7. Blue Hour 4:01
8. Serenade 5:56
CD 3
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 53:13  
1. Musique Abstract 7:02 B L
2. Return Of The Temple 2 13:51 B L
3. Out Of The Blue 2 32:20 B L

Infos

Original als Doppelalbum 1995 erschienen. Als Dreifachalbum 2005 bei "Revisted Rec." . 2016 dann unverändert bei MIG.
CD1: Into The Blue
CD2: Return Of The Temple / Serenade In Blue
CD3: Live
Klaus Schulze - Electronic
Manuel Göttsching - Guitar

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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