Klaus Kinski Kinski Spricht Strindberg & Baudelaire
CD, 2003

Herstellungsland Europäische Union
Veröffentlichungs-Jahr 2003
Zeit 64:27
EAN-Nr. 0602498003886
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. Universal Music GmbH / nicht vorhanden
Musikrichtung Hörspiel/Hörbuch
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 64:27  
1. Ist Das Nicht Genug? Teil 1 10:10
2. Ist Das Nicht Genug? Teil 2 6:58
3. Ein Halber Bogen Papier 6:34
4. Der Steinmann Teil 1 10:46
5. Der Steinmann Teil 2 7:37
6. Der Steinmann Teil 3 8:19
7. Fahrende Zigeuner 1:10
8. An Eine, Die Vorüberging 1:34
9. Die Katze 2:34
10. Auf Eine Rothaarige Bettlerin 2:01
11. Der Albatros 1:30
12. Auf Eine Madonna 3:56
13. Die Riesin 1:18

Infos

Track 1-6 von Strindberg
Track 7-13 von Baudelaire

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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