Kinderzimmer Productions Kinderzimmer Productions
LP, 1994

Herstellungsland Unbekannt
Veröffentlichungs-Jahr 1994
Zeit 35:37
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode HEUTE / LC 8524
Plattenfirma/Katalog-Nr. Kinderzimmer Recordings / nicht vorhanden
Musikrichtung Rap/Hip Hop
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
3 1 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
LP
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 35:37  
1. Einstieg 1:58
2. Back 5:01
3. Twoinone 6:20
4. Marihuana 3:49
5. Einschub 0:16
6. That's It 4:29
7. Konfusion 2:48
8. Ultimate Song 6:32
9. Werkzeugkiste 4:24

Infos

Das Debütalbum der Kinderzimmer Productions mit dem selbigen Namen musste relativ kurze Zeit nach der Veröffentlichung wieder vom Markt genommen werden. In dem Song „Back“ wurde ein ungeklärtes Sample von den Stranglers aus ihrem Lied „Golden Brown“ verwendet. Die Stranglers hatten dem Sample schon zugestimmt, allerdings hat die Plattenfirma ihre Leistungsschutzrechte in Anspruch genommen und somit eine weitere Verbreitung der Platte verhindert. Das Album wurde 1998 erneut unter dem Namen „Die Erste“ veröffentlicht, allerdings wurde das ungeklärte Sample in „Back“ durch eine betont schräge Pianomelodie, die von Textor gespielt wird, ersetzt.

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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