Kevin Coyne Bursting Bubbles
LP, 1980

Herstellungsland Deutschland
Veröffentlichungs-Jahr 1980
Zeit 36:37
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Virgin Records Ltd. / 201 654
Musikrichtung Blues: Blues Rock
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
LP
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 36:37  
A 1. The Only One 3:19
A 2. Children's Crusade 3:55
A 3. No Melody 3:18
A 4. Learn To Swim-Learn To Drown 4:59
A 5. Mad Boy No. 2 2:57
B 6. Dark Dance Hall 2:32
B 7. Don't Know What To Do 3:44
B 8. A Little Piece Of Heaven 2:43
B 9. Day To Day 2:34
B 10. Golden Days 2:48
B 11. The Old Fashioned Love Song 3:48

Infos

Diese Version wurde auch in Deutschland gepresst, aber für den holländischen Markt.
Unterschiede zur Version für den deutschen Markt [ID 109894]:
- Katalognummer auf dem Backcover: hier rechts oben "201 654", dort links oben "201 654-320"
- Labelcode auf dem Label B-Seite: hier nicht vorhanden, dort LC 3098
- Rechteverwertungsgesellschaft auf dem Label B-Seite: hier "STEMRA", dort GEMA
usw.

Herstellungsland: laut Matrize >> Made in Germany
Katalognummer: laut Schmalseite >> 201 654
Katalognummer: laut Backcover >> 201 654
Katalognummer: laut Label >> 201.654
Matrize Seite A: 201654 A-1/80S A FORM PRIME CUT Made in Germany 020
Matrize Seite B: 201654 B-2/80S A FORM PRIME CUT Made in Germany 020
Labelcode: nicht vorhanden
© keine Angabe
℗ 1980 VIRGIN RECORDS LTD
Rechteverwertungsgesellschaft(en): STEMRA

Bilder:
1: Frontcover
2: Backcover
3: Label Seite A
4: Label Seite B
5: Beilage

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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