KEN mode Mongrel
CD, Re-Release, Digipak

Herstellungsland Kanada
Veröffentlichungs-Jahr unbekannt
Orig. Release 2003
Zeit 45:35
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. Arctodus Records / nicht vorhanden
Musikrichtung Hardcore: Noisecore, Sludge
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 45:35  
1. Words Not To Say To The Queen 3:43
2. Tent Caterpillar 2:49
3. Greeting Bedlam 2:52
4. Brainstem Pitch Fork 4:18
5. Matlock 3:35
6. When The Car Crashes 1:15
7. Bite The Wax Tadpole 3:02
8. Supposed Sexual Frustration 2:29
9. Likeliness Is Against You 8:26
10. This One's For The Sheep (Demo) 2:40 B
11. Life Exchange Plan (Demo) 2:46 B
12. Looks Like A Failure (Demo) 4:07 B
13. Hibernation Has Never Been A Better Option (Demo) 3:33 B

Infos

Released 22 April 2003
Tracks 1-4 & 6-8 recorded late August 2001 by Jason Gordon at Studio 11, Winnipeg, MB, Canada. Tracks 5 & 9 recorded late December 2001 by Rob Shallcross also at Studio 11.
Tracks 10-11 recorded May 2000. Tracks 12-13 recorded May 2004 by Craig Boychuk.
Mixed by Rob Shallcross and KEN mode
Mastered by Nick Zampiello at New Alliance East in Boston, MA.

Artwork and layout by Randy Ortiz.
Original artwork and layout by Aaron Turner

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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