Keith Murray The Most Beautifullest Thing In This World
CD, 1994

Herstellungsland Europäische Union
Veröffentlichungs-Jahr 1994
Zeit k.A.
EAN-Nr. 5013705149528
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. Jive / CHIP 159
Musikrichtung Rap/Hip Hop
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
3 1 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Titel Zeit Besonderheit
1. Live From New York
2. Sychosymatic
3. Dip Dip Di
4. The Most Beautifullest Thing In This World
5. Herb Is Pumpin'
6. Sychoward
7. Straight Loonie (Feat. Erick Sermon & Jamal)
8. Danger
9. Get Lifted
10. How's That (Feat. Erick Sermon & Redman)
11. The Chase
12. Take It To The Streetz (Feat. 50 Grand & Ron Jay)
13. Bom Bom Zee (Feat. Hurricane G & Paul Hightower)
14. Countdown
15. Escapism
16. The Most Beautifullest Thing In This World (Green-Eyed Bandit Remix)

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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