Keith Jarrett, Gary Peacock, Jack DeJohnette Setting Standards - New York Sessions
3-CD, 2008, Box, Cardsleeve

Herstellungsland Deutschland
Veröffentlichungs-Jahr 2008
Zeit 127:27
EAN-Nr. 602517373440
Label/Labelcode ECM / LC 02516
Plattenfirma/Katalog-Nr. ECM Records GmbH / ECM 2030-32 173 7344
Musikrichtung Jazz
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD 1
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 45:18  
1. Meaning Of The Blues 9:23 I C
2. All The Things You Are 7:44 I C
3. It Never Entered My Mind 6:42 I C
4. The Masquerade Is Over 5:57 I C
5. God Bless The Child 15:32 I C
CD 2
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 44:50  
1. So Tender 7:15 I
2. Moon And Sand 8:54 I C
3. In Love In Vain 7:12 I C
4. Never Let Me Go 7:49 I C
5. If I Should Lose You 8:28 I C
6. I Fall In Love Too Easily 5:12 I C
CD 3
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 37:19  
1. Flying, Part 1 16:03 I
2. Flying, Part 2 14:45 I
3. Prism 6:31 I

Infos

Keith Jarrett - p
Gary Peacock - b
Jack DeJohnette - dr

All music recorded January 1983 at Power Station, New York
Engineer: Jan Erik Kongshaug
Producer: Manfred Eicher

Die Box beinhaltet die folgenden Alben:
CD 1: Standards, Vol.1 (1983, ECM)
CD 2: Standards, Vol.2 (1984, ECM)
CD 3: Changes (1985, ECM)

Serie: Old & New Masters Edition

Dieser Datensatz unterscheidet sich zu dem folgendem allein durch die Angaben auf der Matrix.
https://www.musik-sammler.de/release/keith-jarrett-gary-peacock-jack-dejohnette-setting-standards-new-york-sessions-3-cd-580211/
Dort auf den Bildern erkennbar: "Made in Germany by EDC".
Hier ist es:
arvato Universal
SID-Codes:
Presswerk IFPI 07**
Mastering IFPI LP73

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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