Keith Jarrett Concerts
3-LP, 1982, Box, Live

Herstellungsland Deutschland
Veröffentlichungs-Jahr 1982
Zeit 141:59
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode ECM / LC 2516
Plattenfirma/Katalog-Nr. ECM Records / ECM 1227-29
Musikrichtung Jazz
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
1 (1 privat) 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
LP 1
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 46:01  
A 1. Bregenz, May 28, 1981 Part I 22:13 I L
B 2. Bregenz, May 28, 1981 Part II 10:25 I L
B 3. Untitled 8:28 I L
B 4. Heartland 4:55 I L
LP 2
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 46:29  
A 1. München, June 2, 1981 Part I 23:17 I L
B 2. München, June 2, 1981 Part II 23:12 I L
LP 3
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 49:29  
A 1. München, June 2, 1981 Part III 26:30 I L
B 2. München, June 2, 1981 Part IV 10:46 I L
B 3. Mon Cœurs Est Rouge 7:15 I L
B 4. Heartland 4:58 I L

Infos

Keith Jarrett, Piano

Mit einem 16-seitigem Booklet mit Texten von Michael Krüger ("Ein Garten für Keith Jarrett"), Peter Rüedi ("Der Magier und die Gaukler") und von Keith Jarrett, Übersetzungen ins Englische oder Deutsche.

Diese Box unterscheidet sich von der Version auf https://www.musik-sammler.de/release/keith-jarrett-concerts-3-lp-208927/ durch Cover und Backcover (siehe Bilder): das Cover hat in der rechten oberen Ecke den Hinweis "ECM DIGITAL", auf dem Backcover gibt es einen Fehler, denn hier wurde zwei Mal untereinander "Bregenz, May 28, 1981" abgedruckt. Richtig wäre der Hinweis auf Bregenz und München gewesen, so wie es auf der anderen 3-LP-Box zu lesen ist.
Ich hoffe, dass die Bilder deutlich genug sind, denn der Kontrast auf grauem Karton die rote Schrift ist nur schwer lesbar.

Matrix/Runout:
Side I: 2301 227 S1 = 3 320 D . 1A AM
Side II: 2301 227 S2 320 1 . 1A . 1B . 3B A1
Side III: 2301 228 S3 320 1 2
Side IV: 2301 228 S4 320 1 L
Side V: 2301 229 S5 320 A E 2 . 1 A
Side VI: 2301 229 S6 320 U 2 D

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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