KC And The Sunshine Band Oh Yeah!
CD, 1993

Herstellungsland Italien
Veröffentlichungs-Jahr 1993
Zeit 60:36
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. DWA Records / DWA CD 0085
Musikrichtung Soul/R&B: Funk
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 60:36  
1. Megamix (The Official Bootleg) 19:18
2. Somebody Somewhere 4:10
3. Will You Love Me In The Morning 3:35
4. Hold Me Tight 3:10
5. Give It Up 3:30
6. Please Don't Go (Live In Versilia) 3:05 L
7. Coast To Coast 3:10
8. I Can't Forget 3:42
9. Gonna Let It Go 3:10
10. Don't Stop 3:25
11. Turn The Music Up 3:18
12. Desire 2:58
13. Why 4:05

Infos

Matrix: V.A.I. ITALY 7A013943 CD DWA 0085
Presswerk SID-Code: nicht vorhanden
Mastering SID-Code: nicht vorhanden
8-seitiges Booklet (gefaltet)
Tracklängen Backcover
Angabe Label: MADE IN ITALY

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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