Kate Wolf Close To You
CD, 1993, Re-Release

Herstellungsland USA
Veröffentlichungs-Jahr 1993
Orig. Release 1981
Zeit 43:54
EAN-Nr. 081227148225
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Rhino Records Inc. / R2 71482
Musikrichtung Singer/Songwriter/Liedermacher
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 43:54  
1. Across The Great Divide 4:04
2. Legget Serenade 4:48
3. Like A River 4:16
4. Unfinished Life 4:58
5. Friend Of Mine 3:40
6. Love Still Remains 4:07
7. Eyes Of A Painter 4:04
8. Here In California 5:20
9. Stone In The Water 2:47
10. Close To You 5:50

Infos

Kate Wolf: lead vocals, guitar, piano
Bill Griffin: guitar, mandolin, piano, harmony vocals
Nina Gerber: guitar, mandolin, harmony vocals
Peter Siegel: pedal steel guitar
Daniel Jones: pedal steel guitar
Darol Anger: violin
Norton Buffalo: harmonica
Bill Amatneek: bass
Tom Lackner: drums, percussion
Tony Rice: harmony vocals

John Tenny: string arrangements
Produced by Bill Griffin & Tom Diamant
Musical direction by Bill Griffin

Matrix: 3 R2 71482-2 SRC##001 M1S1

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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