Kate Winslet What If
Single-CD, 2001, Multimedia

Herstellungsland Niederlande
Veröffentlichungs-Jahr 2001
Zeit 10:21
EAN-Nr. 724387999404
Label/Labelcode EMI / LC 0542
Plattenfirma/Katalog-Nr. Liberty Records / 7243 8 799940 0 4
Musikrichtung Soundtrack
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
47 (11 privat) 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
Single-CD
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 10:21  
1. What If 4:06
2. The Coventry Carol 4:26
3. What If [Film Version] 1:49
4. What If [Enhanced Video]

Infos

Aus dem Film:
Cristmas carol - the movie
Track 4 ist ein Videoclip

Abweichendes Herstellungsland auf Backcover und Label: "Printed in the EU" & "Made in the EU"

---Identifikationsmerkmale:---
SID CD-Master: IFPI L047
SID Presswerk: nicht vorhanden
Matrix: 8799940 @ 1
Weiteres (Außenring): EMI UDEN
Weiteres (Außenring): 1-3-16-NL

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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