Karl May Winnetou II - 2. Folge Die Festung
LP, 1974, Re-Release

Herstellungsland Deutschland
Veröffentlichungs-Jahr 1974
Zeit k.A.
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Europa / E 245
Musikrichtung Hörspiel/Hörbuch
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
LP
Track Titel Zeit Besonderheit
A 1. Old Firehands Geheimnis
A 2. In Der "Festung"
A 3. Verdächtige Reisegefährten
B 4. Winnetou Überlistet Santer
B 5. Sam Hawkens' Irrtum
B 6. Auf Der Verfolgung

Infos

Europa Jugendserie, Winnetou – II 2. Folge

Unterschied: Coverrückseite steht rechts oben das Wort "Jugendserie" ohne umrahmenden Kasten

Directed: Konrad Halver
Narrator: Michael Poelchau
Script [Hörspielbearbeitung]: Peter Folken
Voice Actor [Harry]: Heiner Jahncke
Voice Actor [Old Firehand]: Benno Gellenbeck
Voice Actor [Old Shatterhand]: Michael Poelchau
Voice Actor [Rollins]: Michael Weckler
Voice Actor [Sam Hawkens]: Horst Beck
Voice Actor [Santer]: Peter Folken
Voice Actor [Winnetou]: Konrad Halver
Written: Karl May

Hörspielfassung nach Karl May mit Original-Indianermusik und Kriegstänzen

Eine Studio EUROPA-Produktion
Made in Germany by Miller International Schallplatten GmbH
Europa-Langspielplatten sind ein Produkt der Miller International Schallplatten GmbH, 2085 Quickborn bei Hamburg
Printed in Germany

Matrixinformationen:
Matrix / Runout (Side A runout): ℗1974=245 A=3 G
Matrix / Runout (Side B runout): ℗1974=245 B=2

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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