Karel Gott ...A To Mám Rád / ...And That's What I Like
LP, 1983

Herstellungsland Tschechoslowakei
Veröffentlichungs-Jahr 1983
Zeit k.A.
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Supraphon / 1113 3236 ZA
Musikrichtung Pop: Pop-Rock
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
LP
Track Titel Zeit Besonderheit
A 1. Text K Téhle Písni Jsem Psal Já (Ich Bin Der Adler, Du Der Wind)
A 2. Dřív Já (Dream On)
A 3. Plnoletá (Nun Bist Du Da)
A 4. Chceš Dál V Mém Stínu Stát (Was Mich Hält Ist Deine Hand)
A 5. Ó Jak Dávno (How Long Ago)
A 6. Dívka Závodník (I Don't Wanna Dance)
B 7. Věčný Laik (Layman Forever)
B 8. Velká Jízda (The Big Ride)
B 9. Favorit (Favourite)
B 10. Já Slyšel O Ráji (I've Never Been To Me)
B 11. Nedokončená (Unfinished)
B 12. ...A To Mám Rád (...And That's What I Like)

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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