Kalinka
Tape, 1972

Herstellungsland DDR
Veröffentlichungs-Jahr 1972
Orig. Release 1970
Zeit k.A.
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Amiga / VEB Deutsche Schallplatten Berlin / C 50-18
Musikrichtung Volksmusik/Folklore: Osteuropäische Folklore
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
Tape
Track Künstler/Band Titel Zeit Besonderheit
A 1. Heinz Becker & Hans-Joachim Graswurm Kalinka I
A 2. Andreas Holm Anja
A 3. Orchester Walter Kubiczeck Feldchen, Mein Feldchen (Poljuschko - Polje) I
A 4. Gipsy Troikafahrt
A 5. Gerd Michaelis Chor Katjuscha: Suliko/Das Glöckchen/Katjuscha
A 6. Siegfried Koenig Weiße Taube Auf Dem Roten Platz
A 7. Orchester Walter Kubiczeck Gute Reise I
B 8. Orchester Martin Möhle Schwarze Augen
B 9. Lily Castel Wenn Wieder Rosen Blühn
B 10. Günter Gollasch Orchester Zwei Gitarren I
B 11. Michael Hansen Das Lied
B 12. Gerd Michaelis Chor Immer Lebe Die Sonne: Ich Liebe Dich, Leben/Lied Von Der Unruhvollen Jugend/Immer Lebe Die Sonne
B 13. Till Patzer Muszja
B 14. Orchester Walter Kubiczeck Schwarze Augen I

Infos

IEC I - Ferro

Erstveröffentlichung auf Kassette.

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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