Kai Warner Orchester Kai Warner Bittet Zum Tanz 6. Folge
LP, 1982

Herstellungsland Deutschland
Veröffentlichungs-Jahr 1982
Zeit 36:54
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode PHILIPS / LC 0305
Plattenfirma/Katalog-Nr. Philips / 6435 154
Musikrichtung Pop: Easy Listening
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
1 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
LP
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 36:54  
A 1. Begin The Beguine [Rumba - Tempo 29] 3:57
A 2. Little Lady [Cha-Cha Tempo 30] 3:47
A 3. Lucky [Quickstep -Tempo 48] 1:56
A 4. Ramona [Langs. Walzer - Tempo 29] 2:43
A 5. Tango Romantica [Tango - Tempo 32] 3:35
A 6. Days Of Wine And Roses [Jive - Tempo 32] 2:11
B 7. Mama Lorraine [Samba - Tempo 56] 4:29
B 8. Japanese Boy [Cha-Cha -Tempo 30] 3:27
B 9. The Shadow Of Your Smile [Rumba - Tempo 28] 2:31
B 10. Jasmin [Foxtrot - Tempo 44] 3:01
B 11. Dream [Slowfox - Tempo 30] 2:27
B 12. My Girl Josephine [Jive - Tempo 36] 2:50

Infos

Tanzbearbeitung: Alfred Bartels
Aufgenommen Im Phonogram DAYLIGHT-Studio
Diese Schallplatte wird vom ALLGEMEINEN DEUTSCHEN TANZLEHRER-VERBAND (ADTV) als Tanzplatte empfohlen

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

Da Musik-Sammler.de nachwievor von privater Hand administriert, betrieben und bezahlt wird, ist jede Abmahnung ein existenzbedrohendes Risiko. Nach der letzten Abmahnung, die einen 5-stelligen(!) Betrag forderte, sehe ich mich nun gezwungen drastische Maßnahmen zu ergreifen oder die Seite komplett aufzugeben. Daher werden jetzt alle hochgeladenen Bilder der Veröffentlichungen für NICHT-EINGELOGGTE Nutzer verpixelt. Wer einen Musik-Sammler.de Nutzeraccount hat, braucht sich also einfach nur einmal anmelden und sieht wieder alles wie gewohnt.