Judas Priest Ram It Down
CD, Re-Release

Herstellungsland Österreich
Veröffentlichungs-Jahr unbekannt
Orig. Release 1988
Zeit 49:32
EAN-Nr. 5099746110826
Label/Labelcode COLUMBIA / LC 0162
Plattenfirma/Katalog-Nr. Columbia / Sony Music Entertainment (UK) Ltd. / 461108 2
Musikrichtung Metal: Heavy Metal
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
6 (3 privat) 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 49:32  
1. Ram It Down 4:48
2. Heavy Metal 5:58
3. Love Zone 3:58
4. Come And Get It 4:07
5. Hard As Iron 4:08
6. Blood Red Skies 7:50
7. I'm A Rocker 3:58
8. Johnny B. Goode 4:39 C
9. Love You To Death 4:36
10. Monsters Of Rock 5:30

Infos

"Johnny B. Goode" (Single von 1958) ist ein Cover von Chuck Berry

Rob Halford: Vocals
Glenn Tipton: Guitars
K. K. Downing: Guitars
Ian Hill: Bass
Dave Holland: Drums

Produced by: Tom Allom
Engineered by: Henrik Nilsson

Unterschied zu den anderen österreichischen Veröffentlichungen im vorhandenen Presswerk-Code:

Herstellungsland laut Pressdaten:
Presswerk-SID-Code: IFPI 94**
Mastering-SID-Code: nicht vorhanden
Matrix-Nr.: CDCBS-461108 21 (bis hier in Spiegelschrift) B2 (oder ähnlich)
Presswerk: Manufactured by DADC Austria (in Spiegelschrift)

Weder "Made in" Angaben auf der CD-Vorderseite, noch auf dem Back-Cover

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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