Joyous Light Choral Highlights
CD, 1998, Compilation

Herstellungsland Großbritannien
Veröffentlichungs-Jahr 1998
Zeit 60:23
EAN-Nr. 5023391161520
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Collins Classics / 16152
Musikrichtung Klassik: Chor
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Künstler/Band Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 60:23  
1. Arvo Pärt Summa 6:54
2. Peter Maxwell Davies One Star, At Last 3:10
3. John Kenneth Tavener A Hymn To The Mother Of God 3:18
4. Alexander Dmitrijewitsch Kastalski In Thy Kingdom, From The Liturgy Of St John Chrysostom 2:46
5. César Cui Everywhere Snow 1:58
6. Michael Tippett Deep River, From A Child Of Our Time 3:21
7. Samuel Barber Agnus Dei 8:23
8. Jean-Yves Daniel-Lesur Epithalame, From Le Cantique Des Cantiques 2:54
9. Frank Martin Agnus Dei, From Mass For Double Choir 5:48
10. Leonard Bernstein Preulde, From The Lark 1:54
11. Leonard Bernstein Benedictus, From The Lark 1:12
12. Leonard Bernstein Sanctus, From The Lark 1:08
13. Leonard Bernstein Requiem, From The Lark 1:10
14. Leonard Bernstein Gloria, From The Lark 1:21
15. Benjamin Britten Hymn To The Virgin 3:39
16. Benjamin Britten Sweet Was The Song 2:31
17. Irving Fine Lament, From The Hour-Glass 2:45
18. Richard Strauss Die Gottin Im Putzzimmer 6:11

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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