Joy Division Out Of The Room
LP, 2006, Bootleg

Herstellungsland Unbekannt
Veröffentlichungs-Jahr 2006
Zeit k.A.
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. Unbekannt / nicht vorhanden
Musikrichtung Pop: New Wave
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
5 (1 privat) 1 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
LP
Track Titel Zeit Besonderheit
1. Gimme Some Lovin' C
2. Sister Ray C
3. Wild Love
4. Nobody Counts
5. Atmosphere
6. The Only Mistake
7. Ceremony
8. Decades

Infos

A1: Coverversion / Improvisation, 11.08.1979 - Eric's, Liverpool
A2: Coverversion, 17.01.80 - Plan K, Brussels
A3: Jam, Joy Division with Sektion 25, 05.04.1980 - Winter Gardens, Malvern
A4: Jam, Joy Division with Sektion 25, 19.04.1980 - Ajanta Theatre, Derby
B1: Lost Track, 22.09.1979 - Nashville Rooms, London
B2: Soundcheck, 11.05.1979 - Pavillon, Hemel Hempstead
B3 & B4: Soundcheck, 02.05.1980 - High Hall, University, Birmingham

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Words & Music writtenby Joy Division
except A2 by the Velvet Underground
except A3 & A4 by Joy Division and Section 25

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

Da Musik-Sammler.de nachwievor von privater Hand administriert, betrieben und bezahlt wird, ist jede Abmahnung ein existenzbedrohendes Risiko. Nach der letzten Abmahnung, die einen 5-stelligen(!) Betrag forderte, sehe ich mich nun gezwungen drastische Maßnahmen zu ergreifen oder die Seite komplett aufzugeben. Daher werden jetzt alle hochgeladenen Bilder der Veröffentlichungen für NICHT-EINGELOGGTE Nutzer verpixelt. Wer einen Musik-Sammler.de Nutzeraccount hat, braucht sich also einfach nur einmal anmelden und sieht wieder alles wie gewohnt.