John Zorn The Garden Of Earthly Delights
CD, 2017, Digi-Book

Herstellungsland USA
Veröffentlichungs-Jahr 2017
Zeit 45:33
EAN-Nr. 702397835127
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Tzadik / TZ 8351
Musikrichtung Klassik: Kammermusik
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 45:33  
1. Angels And Devils 3:10 I
2. The Infernal Machine 4:18 I
3. The Dragon Tree 5:16 I
4. Paean To The Prince Of Hell 5:11 I
5. Music Of The Flesh 6:58 I
6. Eve And Adam 4:26 I
7. Mirror Image 4:05 I
8. The Garden Of Earthly Delights 5:32 I
9. The Circuit 1:37 I
10. Out Of The Eternal Sphere 5:00 I

Infos

Phonographic Copyright (p) – Tzadik
Copyright (c) – Tzadik
Recorded At – East Side Sound
Mixed At – East Side Sound

Mitwirkende:
Artwork – Hieronymus Bosch (3)
Bass – Trevor Dunn
Composed By, Arranged By, Producer, Conductor – John Zorn
Design – Chippy (Heung-Heung Chin)*
Drums – Kenny Grohowski
Ensemble – Simulacrum (3)
Guitar – Matt Hollenberg
Keyboards – John Medeski
Mastered By – Scott Hull (2)
Producer [Associate] – Kazunori Sugiyama
Recorded By, Mixed By – Marc Urselli
Voice – Sara Serpa (tracks: 10)

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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