John Walker If You Go Away
CD, 2004, Digipak

Herstellungsland Unbekannt
Veröffentlichungs-Jahr 2004
Orig. Release 1967
Zeit k.A.
EAN-Nr. 4009910105825
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. Repertoire Records (UK) Ltd. / REPUK 1058
Musikrichtung Pop
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Titel Zeit Besonderheit
1. The Right To Cry
2. Guess I'll Hang My Tears Out To Dry
3. Reaching For The Sun
4. Good Day
5. If You Go Away
6. So Goes Love
7. It's All In The Game
8. Nancy (With The Laughing Face)
9. It's A Hang Up Baby
10. I Don't Wanna Know About You
11. Pennies From Heaven
12. An Exception To The Rule
13. I'll Be Your Baby Tonight
14. Kentucky Woman B
15. Yesterday Sunshine B
16. You Don't Understand Me B
17. Open The Door Homer B
18. I Cried All The Way Home B
19. Annabella B
20. If I Promise B
21. Little One B
22. I See Love In You B
23. Woman B
24. A Dream B

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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