John Sinclair (TSB 001) - Das Horror-Schloß Im Spessart
Tape, Re-Release

Herstellungsland Deutschland
Veröffentlichungs-Jahr unbekannt
Zeit k.A.
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Tonstudio Braun / John Sinclair 007
Musikrichtung Hörspiel/Hörbuch: Horror
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
Tape
Track Titel Zeit Besonderheit
1. Geisterjäger John Sinclair - Das Horror-Schloß Im Spessart (Teil 1)
2. Geisterjäger John Sinclair - Das Horror-Schloß Im Spessart (Teil 2)

Infos

Es war einmal ein Märchenschloß im Wald. Hübsche Mädchen verwöhnten die Gäste, lasen ihnen jeden Wunsch von den Augen ab. Der Gast fühlte sich wohl, so wohl, daß er die Gefahr nicht sah, in die er sich begeben hatte. Aber nicht nur Mädchen warteten auf ihre Kunden, sondern auch die Dämonen der Hölle ...


In einer späterem Auflage der MC (siehe Bild) wurde auf Seite A - ab 20:12 Minuten die folgende Passage eingefügt:

Erzählerin: "John rief sofort bei Scotland Yard an und berichtete seinem Chef Sir Powell über die eigenartigen Vorgänge in Deutschland. Sir Powell beauftragte John Will Mallmann unverzüglich zu helfen. John fiel ein Stein vom Herzen, er hatte nämlich seinem Chef verschwiegen, dass er über seinen Kopf hinweg sein Kommen bereits zugesagt hatte"


Erzählerin - Marianne Mosa
Alfred, Barkeeper – Peter Schlapp
Der Schwarze Tod – Erwin Scherschel
Dr. Schneider, Arzt – Theo Maier-Körner
Fatima, Schlangentänzerin, 2. Frau – Anette Krämer
Frau Brandner – Christl Pfeil-Scherschel
Jane Collins – Margit Wolff
John Sinclair – Peter Bongartz
Mann, In Der Bar – M. Rüttimann
Miriam, Rothaarig – H. Simon-Evers
Paul Brandner, Vater – Peter Schmitz
Ralf Brandner, Sohn – Wolfram Weniger
Roswitha, Werwolf, 1. Frau – Zeppi
Will Mallmann – Kurt Weyrauch
Yvonne, Blonde – Charlotte Acklin

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

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Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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