John Lee Hooker Hommage
2-CD, 2001, Pappschuber

Herstellungsland Deutschland
Veröffentlichungs-Jahr 2001
Zeit k.A.
EAN-Nr. 4011222204431
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. TIM Cz / 220443
Musikrichtung Blues: Rhythm & Blues
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD 1
Track Titel Zeit Besonderheit
1. Boogie Chillen
2. Poor Slim
3. Sally Mae
4. My First Wife Left Me
5. Shake Your Boogie
6. Stomp Boogie
7. Leavin´chicago
8. Wednesday Evening Blues
9. Do The Boogie
10. Miss Lorraine
11. Drifting From Door To Door
12. Alberta
13. Howlin´wolf
14. Crawlin Kingsnake
15. Whistlin´and Moaning Blues
16. Cotton Pickin´boogie
17. Must Wait Till Your Man Has Gone
18. I Need Lovin´
19. Henry´s Swing Club
20. Hobo Blues
CD 2
Track Titel Zeit Besonderheit
1. Grinder Man
2. Playin´the Races
3. Do My Baby Think Of Me
4. Let Your Daddy Ride
5. I´m In The Mood
6. Queen Bee
7. Women In My Life
8. Tease Me Baby
9. Turn Over A New Leaf
10. Mad Man Blues
11. Three Long Years Today
12. Louise
13. Hey Baby
14. Walkin´this Way
15. Just Me And My Telephone
16. Sugar Mama
17. Lonely Boy Boogie
18. Union Station Blues
19. Catfish
20. Strike Blues

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

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Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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