John Coltrane Winner's Circle
CD, 2017, Re-Release, Remastered

Herstellungsland Niederlande
Veröffentlichungs-Jahr 2017
Orig. Release 1958
Zeit 44:33
EAN-Nr. 8719039002405
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Factory Of Sounds / FOS 2205027
Musikrichtung Jazz
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 44:33  
1. Lazy Afternoon 7:54 I
2. Not So Sleepy 6:52 I
3. Seabreeze 4:56 I
4. Love And The Weather 4:10 I
5. She Didn't Say Yes 3:05 I
6. If I'm Lucky (I'll Be The One) 6:56 I
7. At Home With The Blues 5:09 I
8. Turtle Walk 5:31 I

Infos

[SID-Code Master: IFPI LW03]
[SID-Code Presswerk: IFPI AAH**]
[Matrix: 414848 @1 WWW.PROFACT-INTERNATIONAL.COM]
[℗ & © 1958 Bethlehem Records, a BMG company / 2013 digital remaster licensed courtesy of BMG Rights Management (UK) Ltd.]
[This version ℗ & © 2017 Factory Of Sounds, a division of Sound Factory B.V.]

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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