John Cale Comes Alive
LP, Live, Re-Release

Herstellungsland Deutschland
Veröffentlichungs-Jahr unbekannt
Orig. Release 1984
Zeit 40:30
EAN-Nr. 4007192065318
Label/Labelcode ZE Records / LC 6499
Plattenfirma/Katalog-Nr. BMG Ariola München GmbH / 206 531-620
Musikrichtung Rock: Alternative Rock
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
LP
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 40:30  
A 1. Ooh La La 3:25
A 2. Evidence 3:26 L
A 3. Dead Or Alive 3:58 L
A 4. Chinese Envoy 3:27 L
A 5. Leaving It Up To You 5:32 L
B 6. Dr. Mudd 3:42 L
B 7. Waiting For The Man 4:26 L
B 8. Heartbreak Hotel 4:16 L C
B 9. Fear 3:20 L
B 10. Never Give Up On You 4:58

Infos

Auf den Papier Labels wird die Plattenfirma BMG Ariola München GmbH und als Vermarkter BMG Ariola genannt (ab 1987), während auf der Cover-Rückseite (unverändert zur Erstausgabe) "Distributed by the Ariola Group of Companies" zu lesen ist. Die Matrize für Seite 1 wurde laut Runout-Stempelung im Juli 1987 gefertigt. Es ist sehr wahrscheinlich, dass dieser Tonträger auch 1987 veröffentlicht wurde.
Die Erstveröffentlichung unterscheidet sich von dieser durch unterschiedliche Labels (mit Ariola-Eurodisc GmbH, München).

Plattenfirma: Nennung auf Labels, kein © Vermerk

Runout:
Seite 1: DM 206531 A-3 / 7-87 II
Seite 2: DM 206531 B-1 / 84S I I II
(gestempelt, außer "II" handgraviert)

Hersteller: Sonopress, Gütersloh

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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