Johann Sebastian Bach + Wolfgang Amadeus Mozart Konzerte Für Zwei Klaviere Und Orchester
Split-LP

Herstellungsland Deutschland
Veröffentlichungs-Jahr unbekannt
Zeit k.A.
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. Columbia / Electrola / 90519
Musikrichtung Klassik: Klavierkonzert
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
LP
Track Künstler/Band Titel Zeit Besonderheit
1. Johann Sebastian Bach Konzert C-Dur BWV 1061, Allegro - Adagio I
2. Johann Sebastian Bach Konzert C-Dur BWV 1061, Adagio Ovvero Largo I
3. Johann Sebastian Bach Konzert C-Dur BWV 1061, Fugo I
4. Wolfgang Amadeus Mozart Konzert Es-Dur KV 365, Allegro I
5. Wolfgang Amadeus Mozart Konzert Es-Dur KV 365, Andante I
6. Wolfgang Amadeus Mozart Konzert Es-Dur KV 365, Rondo (Allegro) I

Infos

Clara Haskil, Klavier
Geza Anda, Klavier
Philharmonia Orchester London
Alceo Galleria, Dirigent

Aufkleber Frontcover: STEREO (auch MONO abspielbar)

Bilder
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Bild 1: Frontcover
Bild 2: Backcover
Bild 3: Label Seite 1 (Bach)
Bild 4: Label Seite 2 (Mozart)


Aufdruck Labels: MADE IN GERMANY
Matrize 1: YAX-44-1
Matrize 2: YAX-43-1

LC nicht vorhanden

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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