Johann Sebastian Bach Kantate BWV 140, BWV 148
LP

Herstellungsland Deutschland
Veröffentlichungs-Jahr unbekannt
Zeit k.A.
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. EMI / Electrola / 1C 063-29012
Musikrichtung Klassik
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
2 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
LP
Track Titel Zeit Besonderheit
1. Wachet Auf, Ruft Uns Die Stimme, Kantate BWV 140
2. Bringet Dem Herrn Ehre Seines Namens, Kantate BWV 148

Infos

Track 1: Choralweise "Wachet Auf" von Philipp Nicolai, 1599
Track 2: Texte nach einer Dichtung Henricis, veröffentlicht in dessen "Sammlung erbaulicher Gedanken", Leipzig 1725

Elly Ameling, Sopran - Janet Baker, Alt
Theo Altmeyer, Tenor - Hans Sotin, Baß

Edward H. Tarr, Trompete
Hermann Baumann, Horn
Werner Schulz, Oboe
Werner Neuhaus, Violine

Continuo:
Rudolf Ewerhart, Orgel-Positiv
Hans Plümacher, Violoncello
Emil Morneweg, Kontrabaß
Rudolf Seith, Fagott

Der Süddeutsche Madrigalchor
Das Consortium Misicum
Dirigent: Wolfgang Gönnewein

Texte auf beiliegendem Beiblatt

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Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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