Johann Sebastian Bach + Georg Friedrich Händel Hifi-Stereo-Discothek - 1 Barock
Split-2-LP

Herstellungsland Deutschland
Veröffentlichungs-Jahr unbekannt
Zeit k.A.
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Deutsche Grammophon Gesellschaft / 2705 008
Musikrichtung Klassik
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
LP 1
Track Künstler/Band Titel Zeit Besonderheit
A 1. Johann Sebastian Bach Toccata Und Fuge D-Moll BWV 565 Organ – Helmut Walcha I
A 2. Georg Friedrich Händel Brandenburgisches Konzert Nr. 1 F-Dur BWV 1046 I
B 3. Georg Friedrich Händel Konzert Für Orgel Und Orchester B-Dur Op. 4 Nr. 2 I
B 4. Georg Friedrich Händel Feuerwerksmusik I
LP 2
Track Künstler/Band Titel Zeit Besonderheit
A 1. Johann Sebastian Bach Ouvertüre Nr. 3 D-Dur BWV 1068 I
B 2. Georg Friedrich Händel Concerto Grosso Op. 6 Nr. 6 G-Moll I
B 3. Georg Friedrich Händel Trompetenkonzert Nr. 2 B-Dur I

Infos

Organ – Helmut Walcha / Eduard Müller
Trumpet – Maurice André
Conductor – Karl Richter / August Wenzinger / Herbert von Karajan / Rafael Kubelik
Orchestra – Münchener Bach-Orchester / Schola Cantorum Cantate Domino / Münchener Bach-Orchester / Berliner Philharmoniker

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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