Johann Sebastian Bach Die Brandenburgischen Konzerte Und Ihre Leipziger Überlieferung
3-Tape, 1984, Heftbeilage, Pappschuber

Herstellungsland DDR
Veröffentlichungs-Jahr 1984
Zeit 145:04
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Eterna / 099147/149
Musikrichtung Klassik: Konzert
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
Tape 1
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 49:16  
A 1. Sinfonia F-Dur BWV 1046 A 13:34
A 2. Concerto II F-Dur BWV 1047a 11:17
B 3. Sinfonia G-Dur BWV 174/1 6:09
B 4. Concerto V D-Dur BWV 1050a 18:16
Tape 2
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 43:55  
A 1. Concerto I F-Dur BWV 1046 20:17
B 2. Concerto II F-Dur BWV 1047 11:15
B 3. Concerto III G-Dur BWV 1048 12:23
Tape 3
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 51:53  
A 1. Concerto IV G-Dur BWV 1049 14:53
A 2. Concerto V D-Dur BWV 1050 20:13
B 3. Concerto VI B-Dur BWV 1051 16:47

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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