Joachim Ringelnatz Verzeihen Sie, Wenn Ich Störe...
CD, 2013

Herstellungsland Deutschland
Veröffentlichungs-Jahr 2013
Zeit 78:47
EAN-Nr. 9783899644739
Label/Labelcode AUDIOBUCH / LC 00151
Plattenfirma/Katalog-Nr. Audiobuch Verlag Freiburg / 9783899644739
Musikrichtung Hörspiel/Hörbuch
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 78:47  
1. Ansage 0:14
2. Die Ameisen 0:27
3. Bumerang 0:18
4. Das - Mit Dem "Blinden Passagier" 16:06
5. Übergewicht 0:32
6. Lögik 0:28
7. Der Ehrliche Seemann 2:56
8. Ein Nagel Saß In Einem Stück Holz 0:58
9. Ein Männlicher Briefmark Erlebte 0:28
10. Das Ei 0:17
11. Der Erste April 2:13
12. Der Arme Pilmartine 13:28
13. Das Samenkorn 0:34
14. Die Schnupftabaksdose 0:39
15. Die Neun Lumpen 13:02
16. Das Schlüsselloch 0:49
17. Man Stirbt Hier Vor Langeweile 0:26
18. Die Faule, Verbummelte Schlampe 0:33
19. Vom Zwiebelzahl 12:59
20. Es War Ein Brikett, Ein Großes Genie 0:40
21. Verzeihen Sie, Wenn Ich Störe 0:55
22. Weihnachten 0:33
23. Der Wunderbrunnen 7:14
24. Silvester Bei Den Kanibalen 1:36
25. Liedchen 0:22

Infos

Sprecherin: Katharina Thalbach

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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